Die staatlichen Fördermittel können von jedem beantragt werden. Es spielt keine Rolle ob es sich um Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden, Syndikate oder andere handelt. Es gibt prinzipiell zwei Modelle, wie der Prozess von der Planung über den Förderantrag bis hin zur Umsetzung ablaufen kann. Entweder wird von der Gemeinde eine Gesamtobjektschutzstudie beauftragt, welche die Gebäude der betroffenen Ortschaften abdeckt, oder die Gebäudeeigentümer werden selbst aktiv. Objektschutzmaßnahmen werden nur für Gebäude bezuschusst bei denen auch ein Hochwasserrisiko besteht.
Die Fördersätze wurden im abgeänderten Wassergesetz des 19. Dezember 2008 festgelegt.
Objektschutzmaßnahmen werden unter Artikel 65(1) Absatz k) behandelt. Aus diesem geht hervor, dass bis zu 75 % der Kosten übernommen werden können.
Es ist jedoch zu beachten, dass es eine Obergrenze gibt:
• 20.000 Euro für Einfamilienhäuser
• 45.000 Euro für Mehrfamilienhäuser (Résidence)
• 75.000 Euro für Gebäude kommerzieller, ökonomischer, kultureller oder öffentlicher Nutzung.
Die oben erwähnten Gesamtobjektschutzstudien und Ingenieurberatungen werden zu 100% gefördert.
Die Bezuschussung erfolgt über den „Fonds pour la gestion de l’eau“ des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung.
Weitere Details finden Sie hier.
Die offiziellen Formulare für die Fördermittel können Sie hier herunterladen:
Wir beraten Sie gerne vor Ort durch unseren kompetenten fachtechnischen Aussendienst. Fragen Sie noch heute nach einem Termin.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. info@hochwasserschutz.lu